ETHIKKODEX

ETHIKKODEX

ETHIKKODEX

1.    EINFÜHRUNG
Dieses Dokument beschreibt die Verhaltensgrundsätze, die für Last Technology s.r.l. gelten, um die gute Führung, Zuverlässigkeit, Gesetzes- und Richtlinientreue sowie den guten Ruf von Last Technology zu wahren.
Der Kodex soll eine Leitlinie sowohl bei der täglichen Arbeit als auch bei der strategischen Planung und bei Entscheidungsprozessen sein.
Er enthält alle Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Last gegenüber unternehmensinternen und -externen Betroffenen (Angestellte, Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden, öffentliche Verwaltung usw.) über die geltenden Vorschriften hinaus und unabhängig von ihnen.
Dieses Dokument wurde von den führenden Organen des Unternehmens beschlossen, die sich verpflichten, es bestmöglich zu verbreiten.

1.1    ANWENDUNGSBEREICHE DES KODEX UND ZIELPERSONEN
Die Grundsätze und die Verordnungen dieses Ethikkodex (im Folgenden Kodex) bilden die beispielhafte Aufstellung der allgemeinen Pflichten hinsichtlich der Sorgfalt, der Korrektheit und der Loyalität, die die Durchführung der Arbeitsleistung und das Verhalten am Arbeitsplatz bestimmen sollten.
Der Kodex nimmt die Unternehmensgrundsätze von Last, die die grundlegenden Werte der Gesellschaft definieren, auf und macht sie sich zu eigen.
Die Grundsätze und die Vorschriften des Kodex sind für die Geschäftsführer von Last (in Folge „Geschäftsführer“), verpflichtend sowie für Personen, die durch unselbständige Arbeiten mit Last in Beziehung stehen und alle diejenigen, die für Last arbeiten, unabhängig davon, welcher Art die Beziehung ist, auch zeitlich befristet, die sie mit dem Unternehmen verbinden („in Folge „Mitarbeiter“).
Der Kodex wird den Zielpersonen und Dritten, die von Last Aufträge erhalten oder stabile oder zeitweilige Beziehungen zum Unternehmen führen, zur Kenntnis vorgelegt.

2.    ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

2.1    KORREKTHEIT UND TRANSPARENZ DER UNTERNEHMENSANGABEN
Jede Operation bzw. Transaktion in ihrem weitesten Sinne muss rechtmäßig, genehmigt, folgerichtig, angemessen, dokumentiert, registriert und jederzeit überprüfbar sein. Alle diejenigen welche die oben genannten Operationen durchführen, müssen die Verfolgbarkeit der Motivation garantieren, mit der die Durchführung gerechtfertigt wird, sowie den Nachweis möglicher Genehmigungen und der Modalität, mit der die besagte Operation durchgeführt wurde. Das bedeutet, dass jede Handlung und Operation in der Buchhaltung entsprechend und nach den gesetzlich vorgegebenen Kriterien sowie den anwendbaren Buchhaltungsgrundsätzen registriert werden muss.
Die Zielpersonen und die Personen, die im Auftrag des Unternehmens Güter und/oder Dienste erwerben, einschließlich externe Beratungen, müssen im Einklang mit den Grundsätzen der Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Qualität und Erlaubtheit sowie mit der Sorgfalt eines guten Familienvaters handeln.

2.2    VERTRAULICHKEIT UND VERARBEITUNG VON INFORMATIONEN
Das Unternehmen sichert die Vertraulichkeit der persönlichen Daten zu, in deren Besitz sie ist und verarbeitet sie entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Die Mitarbeiter von Last sind gehalten, die vertraulichen Informationen nicht für Zwecke zu verwenden, die nicht mit der eignen Tätigkeit zusammenhängen.

2.3    INTERESSENSKONFLIKT
Bei der Durchführung aller Tätigkeiten vonseiten der Angestellten und im Allgemeinen derjenigen, die im Namen und im Auftrag von Last handeln, müssen Situationen vermieden werden, bei denen ein Interessenskonflikt auftritt, der die Unparteilichkeit und die Ethik des Verhaltens der oben genannten Personen beeinflussen kann.
Personen, die sich in einem Interessenskonflikt, wenn auch nur potenziell, befinden, müssen ihre Vorgesetzten umgehend darüber informieren, welche die zu ergreifenden Maßnahmen festlegen.

2.4    TRANSPARENZ UND VOLLSTÄNDIGKEIT DER INFORMATIONEN
Die Mitarbeiter von Last sind gehalten, Informationen vollständig, transparent, verständlich und genau weiterzugeben, die dazu beitragen sollen, dass die Gesamtheit der betroffenen Parteien im Verlauf der entstehenden Beziehungen in der Lage sind, Entscheidungen selbständig und im Wissen der beteiligten Interessen zu treffen, Alternativen vorzuschlagen und wesentliche Folgen abzuschätzen.
Insbesondere wird Last bei der Formulierung einer jeglichen Vereinbarung darauf achten, dass dem Vertragspartner klar und verständlich die Verhaltensweisen für die begonnenen Beziehungen dargestellt werden.

2.5    WETTBEWERB
Das Unternehmen erkennt an, dass ein korrekter und lauterer Wettbewerb ein grundlegendes Element für die Entwicklung der Geschäftstätigkeiten ist. Aus diesem Grund hält das Unternehmen die Regeln des lauteren Wettbewerbs ein und wird in keinem Fall Handlungen oder Verhaltensweisen an den Tag legen, die dem freien und lauteren Wettbewerb widersprechen.

2.6    SCHUTZ UND WERTSCHÄTZUNG DES PERSONALS
Last schützt und fördert die Wertschätzung und die Entwicklung des Personals, das es als wesentlichen Faktor für den Erfolg des Unternehmens anerkennt, und um dessen Zufriedenheit zu verbessern und dessen Kompetenzen zu steigern.
Bei der Handhabung der Beziehungen, die die Aufnahme von hierarchischen Verhältnissen innehaben, verlangt Last, dass die Autorität gerecht und korrekt ausgeführt wird und verbietet jedes Verhalten, das als Verletzung der Würde und Eigenständigkeit des Angestellten angesehen werden kann.
Schließlich verpflichtet sich das Unternehmen zur Gewährleistung der vollen Achtung der Person und damit zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen zu den Themen Arbeitsschutz, hygienisch-sanitäre und sichere Arbeitsbedingungen, Gewerkschaftsrechte bzw. Rechte auf Verbände und Vertretungen, die von den Verordnungen des Landes festgelegt sind, in denen diese arbeitet.

2.7    GESCHENKE, REGALIEN UND VORTEILE
Den Adressaten dieses Kodex ist es (sowohl direkt als auch über Dritte) untersagt, Regalien zu empfangen oder anzubieten, welche die normalen Handels- und Höflichkeitspraktiken überschreiten oder als deren Überschreiten gedeutet werden könnten oder als Versuch, eine bevorzugte Behandlung bei der Durchführung einer beliebigen Tätigkeit zu erlangen, die in Verbindung mit dem Unternehmen steht, verstanden werden könnten.
Insbesondere ist jegliche Form an Regalien an Amtspersonen verboten, gleich, ob diese Italiener oder Ausländer sind, sowie an deren Familienangehörigen oder Anverwandten.
In Ländern, in denen es üblich ist, Kunden oder anderen Personen Gefälligkeitsgeschenke zu machen, müssen diese angemessener Natur und ebensolchen Werts sein, dürfen mit den gesetzlichen Vorschriften und den hier momentan geltenden Regularien nicht im Widerspruch stehen und dürfen keinesfalls als Gegenleistung für Gefallen und/oder Erleichterungen gedeutet werden können.
Sollte ein Adressat dieses Kodex Geschenke oder Vorteile angeboten bekommen oder darum gebeten werden, vorbehaltlich Geschenke für kommerzielle Verwendung oder von moderatem Wert, ist er gehalten, umgehend seinen Vorgesetzten darüber zu informieren.

2.8    UMWELTSCHUTZ
Im Zusammenhang mit der eigenen Tätigkeit stützt sich Last auf die Grundsätze des Umweltschutzes und ist bemüht, die Sicherheit und die Gesundheit der Adressaten zu wahren. Die Tätigkeiten des Unternehmens müssen im vollen Einklang mit den geltenden Vorschriften im Bereich Vorbeugung und Schutz erfolgen.
Die Forschung und die Innovation im Bereich der Technik müssen sich vor allem mit der Realisierung und Förderung von Produkten und Prozessen befassen, die mit dem Umweltschutz vereinbar sind und eine immer größere Rücksicht auf die Sicherheit und Gesundheit der Adressaten nimmt.

2.9    SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ
Last fördert die Beachtung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und sichert maximale Bemühungen für die Beibehaltung dieser Beachtung in den eigenen Geschäftsbereichen zu. Das Unternehmen ist bestrebt, die Arbeitsumgebung und den Arbeitsplatz für jeden Angestellten sicher zu gestalten.
Last bemüht sich unter strenger Einhaltung der geltenden Unfallschutzvorschriften um die Vorbeugung von berufsbedingten Unfällen und Krankheiten, wofür es Systeme für die Verwaltung der Sicherheit mit Fokus auf die Vorbeugung anwendet und auf jeder Ebene des Unternehmens eine starke Kultur für Sicherheit am Arbeitsplatz fördert. Das Unternehmen stellt seinen Angestellten jeder Ebene und Einordnung Schulungen, allgemeine und spezifische Informationen und jede andere Hilfe bereit, die der Arbeit unter sicheren und gesunden Bedingungen dienen.
Last stellt sicher, dass Risikobewertungen durchgeführt und angemessene korrigierende Maßnahmen ergriffen werden, um Risiken für die Gesundheit und die Unversehrtheit der Personen und für die Unternehmenstätigkeiten zu vermeiden.

2.10    QUALITÄT
Die Zufriedenheit und der Schutz der eigenen Kunden stellen für das Unternehmen eine Kernaufgabe dar. Die Unternehmenspolitik zeichnet sich durch hohe Qualitätsstandards und zukunftsweisende Technologien aus.
Der Erhalt der ISO-Zertifizierung 9001 zeigt die Aufmerksamkeit, die das Unternehmen der Qualität widmet.

2.11    SICHERHEIT DER PRODUKTE
Das Unternehmen gewährleistet die Sicherheit der Produkte, die es auf den Markt einführt. Zu diesem Zweck sagt das Unternehmen die strenge Einhaltung aller nach und nach einschlägigen gesetzlichen Verordnungen, Regularien und Techniken zu, sowie angemessene Kontrollverfahren. Außerdem setzt das Unternehmen seinen Fokus auf die Sicherheit des Endnutzers und beachtet zu diesem Zweck streng alle gesetzlichen Verordnungen, Regularien und Techniken um eben diese Sicherheit.

3.    STANDARDS FÜR DIE BEZIEHUNGEN MIT DEN MITARBEITERN

3.1    PERSONALAUSWAHL
Die Bewertung des einzustellenden Personals erfolgt auf der Grundlage der Übereinstimmung der Profile der Kandidaten mit den Erwartungen und den Anforderungen des Unternehmens sowie für alle Betroffenen paritätisch. Die erforderlichen Angaben sind strikt an die Überprüfung der Aspekte hinsichtlich der beruflichen Fähigkeiten und der psychologischen Eignung gebunden sowie an die Einhaltung der Privatsphäre und die Meinungen des Kandidaten. Die Personalabteilung wendet geeignete Maßnahmen an, um während den Bewerbungsverfahren Gefälligkeiten, Vetternwirtschaft oder Klientelismus zu vermeiden.

3.2    GRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES
Das Personal wird mit regulärem Arbeitsvertrag angestellt. Bei der Gründung des Arbeitsvertrags muss jeder Angestellte folgende Informationen erhalten:
•    Eigenschaften der zugewiesenen Funktion, Verantwortung der eigenen Aufgaben und durchzuführende Tätigkeiten;
•    Angaben zu Normen und Löhnen, die nach dem nationalen Tarifvertrag geregelt sind;
•    Normen und Verfahren, die anzuwenden sind, um Verhaltensweisen zu vermeiden, die den gesetzlichen Vorschriften und der Unternehmenspolitik widersprechen.
Diese Informationen werden dem Angestellten so vorgelegt, dass sich die Zusage der Tätigkeit auf deren tatsächliches Verständnis stützt.

3.3    PERSONALVERWALTUNG
Jeder Abteilungsleiter ist gehalten, in der Arbeitszeit der Angestellten nur solche Leistungen zu verlangen, die mit der Ausübung ihrer Aufgaben und mit den Arbeitsorganisationsplänen übereinstimmen.
Es gilt als Amtsmissbrauch, wenn in der Position als Vorgesetzter persönliche Gefälligkeiten, Leistungen oder jedes andere Verhalten verlangt werden, die ein Verstoß gegen diesen Kodex erscheinen.
Die Einbeziehung der Angestellten bei der Durchführung der Arbeiten ist gewährleistet. Auch die Beteiligung an Diskussionen und funktionellen Entscheidungen zur Erreichung der Unternehmensziele sind vorgesehen. Der Angestellte muss sich an diesen Momenten mit Teamgeist und unabhängigem Urteilsvermögen beteiligen.

3.4    WERTSCHÄTZUNG UND SCHULUNG DES PERSONALS
Jeder Abteilungsleiter muss die in der Abteilung vorhandenen beruflichen Kompetenzen in vollem Ausmaß einsetzen und wertschätzen, indem er mit vorhandenen Mitteln die Entwicklung und das Wachstum der eigenen Angestellten fördert.
Last stellt allen Angestellten Mittel zur Information und Bildung zur Verfügung, um die spezifischen Kompetenzen wertzuschätzen und die berufliche Wertschätzung des Personals einzubringen.
Es werden offizielle Schulungen angeboten, die zu bestimmten Zeiten während des Angestelltenverhältnisses stattfinden (beispielsweise bei Neueinstellungen die Schulung zur Sicherheit am Arbeitsplatz, zur Gefahrenprävention, Einführung in das Unternehmen und seinen Geschäftstätigkeiten) sowie wiederkehrende Schulungen für das tätige Personal.

3.5    DATENSCHUTZ
Der Datenschutz des Mitarbeiters ist gewährleistet, da Richtlinien angewandt werden, die festlegen, welche Informationen das Unternehmen von den Mitarbeitern anfordern kann und wie diese Informationen verarbeitet und aufbewahrt werden.
Es werden keine Untersuchung zu Ideen, Vorlieben, persönlichem Geschmack und im Allgemeinen zur Privatsphäre der Mitarbeiter angestellt. Diese Richtlinien verbieten außerdem, unbeschadet der vom Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten, die Weitergabe und Verbreitung von personenbezogenen Daten ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Betroffenen und legen die Regeln für die Kontrolle vonseiten der einzelnen Mitarbeitern der Vorschriften für den Datenschutz fest.

3.6    PFLICHTEN DER MITARBEITER
•    Verhaltensweisen von hoher Professionalität gegenüber dem Unternehmen an den Tag legen und beibehalten, um für das Unternehmen einen Mehrwert zu schaffen;
•    die vom Unternehmen bereitgestellten Mittel vernunftgerecht für berufliche und nicht für persönliche Zwecke zu nutzen;
•    die vom Unternehmen bereitgestellten Mittel nicht zweckentfremdet zu nutzen, deren Funktionstüchtigkeit einschließlich regelmäßige Wartung pflegen und Beschädigungen vermeiden;
•    Material und Verschleißmaterial nicht unnötig verbrauchen oder verschwenden;
•    bei der Durchführung der Tätigkeiten die Grundsätze der Transparenz, Korrektheit, Ehrlichkeit und Professionalität sowohl unternehmensintern als auch außerhalb des Unternehmens einhalten;
•    die eigenen Aufgaben gewissenhaft durchführen und den von den Vorgesetzten vorgegebenen Richtlinien bereitwillig, loyal und treu nachkommen;
•    mit den Kollegen Beziehungen führen, die sich auf die Grundsätze des zivilisierten Zusammenlebens, der loyalen Kooperation und der tatkräftigen Mitarbeit stützen;
•    die Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz gewissenhaft, sorgfältig und professionell einhalten;
•    alle von der Unternehmenspolitik vorgesehenen Richtlinien zum Thema Informationssicherheit kennen und anwenden, um deren Vollständigkeit, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit zu gewährleisten.
Last behält sich das Recht vor, unsachgemäße Verwendung der eigenen Güter und Infrastrukturen mithilfe von Rechnungssystemen, Reporting, Finanzkontrollen und Analysen zur Risikoprävention zu verhindern, unbeschadet der Einhaltung der Vorschriften laut den geltenden Gesetzen (Datenschutzgesetz, Statut der Beschäftigten usw.).
In Bezug auf die Anwendungen elektronischer Daten wird von jedem Mitarbeiter erwartet:
•    dass die Vorgaben aus der Sicherheitspolitik streng eingehalten werden, um die Funktionen und den Schutz der elektronischen Daten nicht zu beeinträchtigen;
•    dass er keine Droh- bzw. Schmäh-E-Mails versendet, einen gepflegten Ausdruck verwendet und keine unpassenden Kommentare abgibt, die Personen oder dem Image des Unternehmens schaden;
•    dass er keine Websites mit unanständigen und beleidigenden Inhalten besucht.

4.    ARTEN DER UNTERNEHMENSEXTERNEN BEZIEHUNGEN

4.1    BEZIEHUNGEN MIT DEN KUNDEN
Die Beziehungen mit Kunden müssen den Grundsätzen von Korrektheit, Höflichkeit und Bereitwilligkeit folgen.
Das Unternehmen ist bemüht, im Umfang der Vertragsbedingungen mit Effizienz und Höflichkeit hochwertige Produkte bereitzustellen, die die zumutbaren Erwartungen des Kunden entsprechen oder übertreffen. Es ist außerdem bemüht, genaue und vollständige Informationen zu den Produkten und Dienstleistungen bereitzustellen, so dass der Kunde eine vernunftsbasierte Entscheidung treffen kann.
Alle Tätigkeiten der Vertragsbeziehungen mit den Kunden müssen dokumentiert und nachverfolgbar sein.
Die Kundenzufriedenheit ist eine der wichtigsten Triebkräfte des Unternehmens. Aus diesem Grund kommen im Unternehmen Maßnahmen und Verfahren für die Überprüfung und die Einschätzung der Kundenzufriedenheit mit Produkten und Dienstleistungen zum Einsatz, so dass das kommerzielle Angebot stetig verbessert werden und im Falle von einer möglichen Unzufriedenheit schnell und wirksam Abhilfe geschaffen werden kann.

4.2    BEZIEHUNGEN MIT DEN LIEFERANTEN
Für das Unternehmen sind die Lieferanten für die Entwicklung des Unternehmens von grundlegender Bedeutung.
Das Unternehmen folgt bei der Auswahl der eigenen Lieferanten immer objektiven, dokumentierbaren und nachverfolgbaren Kriterien und legt Verhaltensweisen an den Tag, die den bestmöglichen Wettbewerbsvorteil sicherstellen und den Lieferanten gleichzeitig Loyalität, Unparteilichkeit und paritätische Kooperationsmöglichkeiten garantieren.
Last wählt die Lieferanten unter Aspekten wie Qualität, Kosten, Pünktlichkeit und bereitgestellte Dienste aus und gewährleistet, dass sein Personal die Lieferanten im Einklang mit den internen Verfahren auswählt, mit denen sichergestellt wird, dass die Wahl des Lieferanten auf denjenigen fällt, der auf der Grundlage der in diesem Artikel aufgeführten Eigenschaften die besten Leistungen erbringt. Diese Verfahren dienen
der Aufnahme von guten und dauerhaften Beziehungen auf der Basis von Korrektheit und Transparenz.

4.3    BEZIEHUNGEN MIT BEHÖRDEN UND EINRICHTUNGEN
Bei Beziehungen mit nationalen oder internationalen Behörden und Einrichtungen müssen die Adressaten im Einklang mit geltenden Gesetzen und Vorschriften handeln bzw. nach den Prinzipien von Korrektheit und Loyalität, ohne die Entscheidungen der Gegenpartei unsachgemäß zu beeinflussen, um Vorzüge zu erhalten.
Die Adressaten des Kodex dürfen auf keinen Fall Geld oder andere Güter versprechen oder ausgeben oder Beamten sonstige Vorteile mit der Absicht bewilligen, um die Interessen des Unternehmens zu fördern oder zu unterstützen, auch nicht nach unrechtmäßiger Druckausübung. Dieser Artikel wird auch in dem Fall angewandt, in dem das Geld oder sonstige Vorteile versprochen oder bewilligt wird, um den Beamten dazu zu bringen, Handlungen im Einklang mit seinen Amtsaufgaben durchzuführen.

5.    ARTEN DER UMSETZUNG
Die Befolgung der Vorschriften des Kodex ist wesentlicher Bestandteil der Vertragspflichten der Angestellten im Sinne der Artikel 2104, 2105 und 2106 des Codice Civile (ital. BGB).
In den Arbeitsverträgen ist die Befolgungspflicht dieses Ethikkodex mit inbegriffen.
Der Verstoß gegen die Vorschriften des Kodex vonseiten des Personals des Unternehmens kann gemäß den in Artikel 7 des Statuts der Beschäftigten festgelegten Verfahren (sofern anwendbar) eine Nichtbeachtung der primären Pflichten für das Beschäftigungs- oder Kooperationsverhältnis oder eine disziplinarrechtliche Handlung darstellen und jegliche Rechtshandlung zur Folge haben, auch hinsichtlich des Beschäftigungs- oder Kooperationsverhältnisses und kann außerdem die Grundlage für Schadensersatzforderungen sein.

5.1    KENNTNIS UND VERSTÄNDNIS DES ETHIKKODEX
Die betroffenen unternehmensinternen und -externen Personen erhalten Kenntnis vom Kodex über dedizierte Kommunikationsmittel und einer Verbreitung über Intranet und Internet. Der Kodex wird allen Angestellten während des Einstellungsverfahrens und allen anderen Dritten ausgehändigt, die mit Last Geschäftsbeziehungen führen.
Unternehmensintern wird die Kenntnis und das Verständnis des Kodex vonseiten des gesamten Personals mithilfe von Informations- und Schulungsprogrammen sichergestellt.

5.2    VERANTWORTLICHE ORGANE
Der Zuständige der Personalabteilung des Unternehmens veranlasst die Verbreitung des Kodex und den darin enthaltenen Grundsätzen, indem er diesen auf das Intranet des Unternehmens stellt sowie auf die offizielle Website und jedem neuen Angestellten einen Kodex in Papierform aushändigt.
Die Verbreitung des Kodex muss auch für die unternehmensexternen Beziehungen entsprechend sichergestellt sein.
Der Verantwortliche der Personalabteilung des Unternehmens hat die Befugnis, Prüfungen zur Einhaltung der Vorschriften des Kodex innerhalb des Unternehmens durchzuführen und ist gehalten, den Wahrheitsgehalt der von den Adressaten des Kodex gemeldeten Verstößen zu überprüfen. Jeder einzelne Angestellte ist aufgefordert, seinen direkten Vorgesetzten für jegliche Erläuterung hinsichtlich der Interpretation oder der Anwendung der Verhaltensregeln aus dem Kodex anzusprechen.
Alle Adressaten haben das Recht, möglich notwendige Überarbeitungen des Kodex anzuregen.

Beschlossen vom Vorstand am 9. November 2015